Radierung, Papier, 13, 2 x 9,2 cm, signiert p.d.: Stasys, datiert l.d.: 1976
* Zu dem Objekt wird eine Gebühr hinzugerechnet, die sich aus dem so genannten Folgerecht ergibt, d. h. dem Recht des Künstlers und seiner Erben, eine Vergütung für den professionellen Weiterverkauf der Originalwerke zu erhalten. Die Gebühr wird berechnet, wenn der Gegenwert des versteigerten Werks 1.000 PLN übersteigt. Bis zu einem Wert von 500.000 PLN beträgt sie 5 % des versteigerten Betrags und über 500.000 PLN 3 % des versteigerten Betrags. In Polen ist das Folgerecht in den Artikeln 19-195 des Gesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 4. Februar 1994 in seiner geänderten Fassung geregelt, in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2001/84/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 über das Folgerecht des Urhebers des Originals eines Kunstwerks.
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